Hinweise zur Gewerbeabfall-Verordnung
Die Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfall-Verordnung) ist am 01.01.2003 in Kraft getreten.
Die schadlose und hochwertige Verwertung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen ist ZIel dieser Verordnung.
Ein Merkblatt zur Gewerbeabfallverordnung können Sie hier herunterladen:

