Landkreis Landsberg am Lech
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Zum 01.01.2000 wurde im Landkreis Landsberg am Lech die Verwiegung der Rest- und Biomülltonnen eingeführt. Hintergrund war die Forderung nach einem verursachergerechten Abrechnungssystem im Bereich der Abfallentsorgung.
Alle Anschlusspflichtigen erhielten im Jahr 1999 Restmülltonnen, in denen ein Behälterchip eingebaut ist. Mit Hilfe dieses Behälterchips kann jeder Abfall-behälter dem Grundstück eindeutig zugeordnet werden. Im Landratsamt Landsberg wurden die erforderlichen Daten in einem Behälterverwaltungsprogramm erfasst und den jeweiligen Anschlusspflichtigen zugeordnet.

Rest- und Biomüll werden jeweils einmal in 2 Wochen abgeholt. Der Anschlusspflichtige kann hierbei selbst entscheiden, ob die Tonne alle 14 Tage oder in einem längeren Zeitabstand geleert wird. Bei jeder Gefäßleerung werden die entsprechenden Wiegedaten am Fahrzeug über eine geeichte Waage erfasst und im Bordrechner gespeichert. Beim Wiegevorgang wird der Abfallbehälter vom Müllwerker am Fahrzeug in die Schütteinrichtung geschoben. Die Tonne wird automatisch erfasst und angehoben. Hierbei wird der erste Gewichtswert ermittelt. Der Behälter wird hochgefahren und entleert. Nach dem Absenken der Tonne wird ein weiterer Gewichtswert ermittelt.
Der Unterschiedswert entspricht der Gewichtsmenge, die für diese Leerung erfasst wird. Sollte sich noch Restabfall in der Tonne befinden, wird diese Gewichtsmenge selbstverständlich nicht mit berechnet. Alle Daten werden vom Bordrechner auf einer sog. RAM-Karte gespeichert, die beim Entsorger am Abend in ein EDV-System eingespielt werden. Die Daten werden dann online dem Landratsamt übergeben.
Am Jahresende wird für alle Grundstückseigentümer eine Abrechnung erstellt. Hierzu werden für jeden Abfallbehälter drei Gebührenklassen berechnet. Als erstes die Grundgebühr, welche einen Fixpreis darstellt. Dann werden alle Leerungen über den sog. Leerungspreis abgerechnet. Als Letztes wird noch das erfasste Gewicht über die sog. Gewichtsgebühr abgerechnet. Die Positionen Leerungs- und Gewichtsgebühr werden individuell nach den tatsächlich erfolgten Werten ermittelt. Diese können also durch den Anschlusspflichtigen selbst beeinflusst werden.
Alle Daten werden in einem Gebührenbescheid aufgelistet. Der Anschlusspflichtige erhält somit eine Gesamtübersicht für das abgelaufen Kalenderjahr. Die tatsächlich angefallenen Gebühren werden zugleich für die Vorauszahlung des Folgejahres verwendet. Insgesamt erhalten derzeit ca. 30.000 Anschlusspflichtige einen entsprechenden Gebührenbescheid zum Jahreswechsel.
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