durch die Müllabfuhrfirma gegen eine Abholpauschale.
Für das Jahr 2024 gilt die dem Grundstückseigentümer übersandte gelbe Sperrmüllkarte.
Wer keine Transportmöglichkeit hat, kann seinen Sperrmüll am Grundstück kostenpflichtig abholen lassen. Dazu muss die Sperrmüllkarte mit Einzugsermächtigung ausgefüllt und frankiert an das Landratsamt geschickt werden. Nach der Abbuchung der Abholpauschale wird vom Abfuhrunternehmen schriftlich der Abfuhrtermin mitgeteilt. Im Regelfall wird der Sperrmüll innerhalb von 4 Wochen nach erfolgter Zahlung abgeholt.
Mit der Sperrmüllkarte 2024 muss bis spätestens 13. Dezember 2024 die Abholung bestellt werden. Später eingehende Karten können nicht mehr berücksichtigt werden.
Der Sperrmüll muss am Abholtag an einem für LKW zugänglichen Platz, gut sichtbar am Grundstücksrand (bei der Zufahrt), auf Ihrem Grundstück bereitgestellt sein. Stellen Sie bitte nichts auf öffentliche Gehwege und Straßen. Bei der Abholung sollten Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person anwesend sein, um den Sperrmüll zu übergeben.
Telefonische Anforderungen oder Terminabsprachen sind leider nicht möglich.
Die Abholpauschale beträgt 60 EUR.