Deshalb muss die Grillkohle bevor sie in die Tonne gegeben wird, vollständig ausgekühlt sein. Aber bitte aufpassen, auch am Tag nach dem Grillvergnügen können noch Glutnester in der Kohle sein. Selbst bei kleinsten Glutnestern ist zu befürchten, dass die Kohle in der Mülltonne in Verbindung mit Luft und Abfall einen Brand auslöst, der verheerende Folgen haben kann.
Wird eine Mülltonne durch heiße Grillkohle oder Asche beschädigt, muss dies an die Kommunale Abfallwirtschaft des Landkreises gemeldet werden. Der Verursacher trägt die Kosten für die neue Tonne und den Tonnentausch.
Grillkohle und Asche gehören ausschließlich in die Restmülltonne. Eine Entsorgung über die Biotonne oder die Grüngutcontainer auf den Wertstoffhöfen ist nicht zulässig.