Ziel der neuen Bioabfallverordnung ist es, die Qualität des gesammelten Biomülls zu verbessern. Damit soll die Verwertungsmöglichkeit des Bioabfalls verbessert werden und insbesondere der Kunststoffanteil noch weiter reduziert werden. Verwerter haben nach der neuen Regelung die Möglichkeit Anlieferungen zurückzuweisen, die einen zu hohen Fremdstoffanteil aufweisen.
Die Nutzer und Nutzerinnen der Biotonnen im Landkreis Landsberg trennen heute schon die Bioabfälle vorbildlich. Eine im vergangenen Jahr durchgeführte Analyse der Biotonnen im Landkreis ergab einen sehr geringen Anteil an Fehlwürfen in den Biotonnen. Um auch in Zukunft die Vorgaben einzuhalten und zu einem Schutz der Umwelt beizutragen, ist eine sorgfältige Trennung unerlässlich.
In die Biotonne dürfen nur biologisch abbaubare Abfälle entsorgt werden. Kunststoff aller Art und andere Störstoffe dürfen nicht enthalten sein. Jegliche als „kompostierbar“ gekennzeichneten Kunststoffe gehören nicht in die Biotonne. Auch Sammelbeutel aus Kunststoff die als kompostierbar gekennzeichnet sind dürfen nicht verwendet werden. Unsere Verwerter können diese Materialien nicht verarbeiten. Bioabfälle am besten lose oder in Papierbeuteln sammeln und in die Tonne einwerfen.
Auf vielen Biotonnen wird mit einem Aufkleber auf dem Deckel der Tonnen gut sichtbar auf die Regelung hingewiesen. Diese Aufkleber können bei Bedarf auch bei der Abfallberatung angefordert werden. Viele weitere Hinweise zur Biotonne gibt auch hier im Internet.
Bei der Entleerung der Biomülltonnen werden Stichprobenkontrollen durchgeführt. Falsch befüllte Tonnen werden mit einem Hinweis auf die Fehlbefüllung stehen gelassen.
Die Kommunale Abfallwirtschaft des Landkreises bittet alle Nutzer und Nutzerinnen der Biotonnen weiterhin auf eine gute Trennung zu achten. Damit können zusätzliche Umweltbelastungen und Kosten vermieden werden.