Auch kleine Mengen an gefährlichen Abfällen, die nicht in Privathaushalten anfallen müssen ordnungsgemäß entsorgt werden und es muss ein Nachweis über die Entsorgung geführt werden. Die vom Landkreis angebotetene kostenpflichtige Sammlung bietet den Vorteil, das die Entsorgung der Abfälle nachgewiesen werden kann, dass keine zusätzlichen Kosten für die An- und Abfahrt des Entsorgungsbetriebes entrichtet werden müssen.