Ab 17.01.2025 wurden die Abfallgebührenbescheide für die Abrechnung 2024 und die Vorauszahlung 2025 an die Grundstückseigentümer versandt.
Im Gebührenbescheid sind unter Punkt B alle Zahlungstermine für das Jahr 2025 ausgewiesen. Gutschriften aus 2024 werden mit der 1. Vorauszahlungsrate am 15.03.25 verrechnet. Sollte dem Landratsamt kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegen, muss eine evtl. Gutschrift vom Zahlungs-pflichtigen selbständig von der 1. Vorauszahlungsrate 15.03.25 abgezogen werden. Für die 2. Rate, fällig am 15.09.25, erfolgt keine gesonderte Zahlungsaufforderung.
Liegt dem Landratsamt ein SEPA-Lastschriftmandat vor, werden die Gebühren zum Fälligkeitstermin automatisch abgebucht. Die Abbuchung ist gekennzeichnet durch die Gläubiger-ID des Landkreises (DE04LRA00000011925) und eine Mandatsreferenz, die mit dem Gebührenbescheid mitgeteilt wurde.
Das Landratsamt bittet um Überweisung der Abfallgebühren zu den angegebenen Fälligkeitsterminen auf das Konto der Kommunalen Abfallwirtschaft bei der Sparkasse Landsberg-Dießen, IBAN: DE04 7005 2060 0000 0067 75, BIC: BYLADEM1LLD, unter Angabe der PK-Nr. (Personenkonto-Nr.), um Mahngebühren zu vermeiden.
Aufgrund eines erhöhten Aufkommens an Rückfragen per Telefon und per Mail kommt es derzeit in der Kundenverwaltung zu einer Verzögerung bei der Beantwortung von Anfragen. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die längeren Bearbeitungszeiten und empfehlen, nach Möglichkeit bevorzugt unsere Online-Services zu nutzen. Wir bitten auch von mehrfachen Anfragen abzusehen, um die Bearbeitungszeit nicht zusätzlich zu verlängern.
Unser Team arbeitet mit Hochdruck daran, die Anfragen schnellstmöglich zu bearbeiten und den gewohnten Service baldmöglichst wieder herzustellen.