Ab 19.01.2023 wurden die Müllgebührenbescheide für die Abrechnung 2022 und die Vorauszahlung 2023 an die Grundstückseigentümer versandt.
Im Gebührenbescheid sind unter Punkt B alle Zahlungstermine für das Jahr 2023 ausgewiesen. Gutschriften aus 2022 werden mit der 1. Vorauszahlungsrate am 15.03.2023 verrechnet.
Liegt dem Landratsamt ein SEPA-Lastschriftmandat vor, wird der Betrag zu diesem Termin automatisch abgebucht. Die Abbuchung ist gekennzeichnet durch die Gläubiger-ID des Landkreises (DE04LRA00000011925) und eine Mandatsreferenz, die mit dem Gebührenbescheid mitgeteilt wurde.
Sollte dem Landratsamt keine Abbuchungsermächtigung vorliegen, muss eine evtl. Gutschrift vom Zahlungspflichtigen von der 1. Vorauszahlungsrate 2023 abgezogen werden.
Das Landratsamt bittet um Überweisung der Müllgebühren zu den angegebenen Fälligkeitsterminen auf das Konto der Kommunalen Abfallwirtschaft bei der Sparkasse Landsberg-Dießen, BIC: BYLADEM1LLD, IBAN: DE04 7005 2060 0000 0067 75 unter Angabe der PK-Nr. (Personenkonto-Nr.), um Mahngebühren zu vermeiden.
Rückfragen zu Zahlungen können an das Landratsamt Landsberg am Lech, Finanzbuchhaltung, Frau Graf (Tel.-Nr. 08191/129-1491), gerichtet werden.