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Abrechnung der Abfallentsorgungsgebühren

Abfallentsorgungsgebührenbescheid

Zu Beginn eines Kalenderjahres (Ende Januar) erhält jeder Grundstückseigentümer einen Gebührenbescheid. Mit diesem Gebührenbescheid werden die Gebühren für das abgelaufene Kalenderjahr abgerechnet und gleichzeitig die Vorauszahlung für das laufende Jahr festgesetzt.

Es werden alle auf einem Grundstück aufgestellten Abfallbehälter abgerechnet. Diese werden anhand der Behälternummer aufgelistet und entsprechend der Grundgebühr, der tatsächlich stattgefundenen Leerungen und des tatsächlich angefallenen Gewichtes abgerechnet. Biotonnen werden anhand des tatsächlich angefallenen Gewichtes abgerechnet. Für jeden Abfallbehälter wird auch ein Leerungsprotokoll beigefügt. Auf diesem Protokoll werden in chronologischer Reihenfolge alle Leerungen einschließlich der entleerten Abfallmenge aufgelistet.

Die für das abgelaufenen Jahr ermittelte Gebühr wird mit der Vorrauszahlung für das laufende Jahr verrechnet. Sollte sich bei der Abrechnung eine Gutschrift ergeben, wird diese dem Grundstückseigentümer nach dem Erhalt des Gebührenbescheides auf dessen Konto überwiesen. Ist eine Nachzahlung notwendig, wird diese auf dem Gebührenbescheid ausgewiesen. Nachzahlungen werden von uns abgebucht oder müssen zum Fälligkeitstermin überwiesen werden.

Vorauszahlungsgebühr

Die Höhe der Vorauszahlung für das laufende Jahr richtet sich nach der Gebührenhöhe des vorhergehenden Jahres. Bei einer neuangemeldeten Tonne wird die Vorauszahlungsgebühr nach Durchschnittswerten festgelegt

Fälligkeit der Vorauszahlung und der Nachzahlung

Die Vorauszahlung ist in 2 Raten jeweils am 15.03. und am 15.09. fällig.

Eine gegebenenfalls notwendige Nachzahlung ist zu dem auf dem Bescheid angegebenen Termin fällig.

Achtung:

Sie erhalten keine gesonderte Zahlungsaufforderung. Sie müssen zu den auf dem Bescheid angegebenen Terminen die Gebühr entrichten. Bereits bei einer ersten Mahnung müssen wir Mahngebühren erheben. Wesentlich bequemer ist es, wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen. Den Vordruck hierzu finden Sie hier.

Abrechnung bei Mieterwechsel

Sollte ein Mieterwechsel auf Ihrem Grundstück stattfinden, besteht die Möglichkeit, beim Landratsamt Landsberg eine Zwischenabrechnung der Müllgebühren anzufordern. Diese kann telefonisch unter Angabe der Behälternummer und des Datums des Mieterwechsels von den Eigentümern angefordert werden.

Abrechnung bei Eigentümerwechsel

Wird ein Grundstück verkauft, so besteht die Möglichkeit, dass der neue Eigentümer die auf dem Objekt vorhandene Mülltonnen vom vorherigen Eigentümer übernimmt.
Hierzu ist erforderlich, dass entweder vom bisherigen oder vom neuen Eigentümer eine schriftliche Mitteilung an das Landratsamt Landsberg mit folgenden Angaben ergeht: Name und Anschrift vom neuen und vom bisherigen Eigentümer, Anschrift des Objekts, Stichtag, an dem die Tonne auf den neuen Eigentümer übergehen soll.
Es besteht auch die Möglichekeit, hierzu das Antragsformular "Eigentümerwechsel" zu verwenden.
Im Anschluss wird dem bisherigen Eigentümer eine Endabrechnung bis zu dem genannten Stichtag erstellt. Der neue Eigentümer erhält einen Neueröffnungbescheid ab dem genannten Stichtag.


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von-Kühlmann-Straße 15
86899 Landsberg am Lech

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Telefax 08191/129-450

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86899 Landsberg am Lech  |  von-Kühlmann-Straße 15  |  Telefon: 08191/129-0  |  Fax: 08191/129-354  |  abfallwirtschaft@LRA-LL.bayern.de

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