Abfallentsorgungsgebührenbescheid
Zu Beginn eines Kalenderjahres (Ende Januar) erhält jeder Grundstückseigentümer einen Gebührenbescheid. Mit diesem Gebührenbescheid werden die Gebühren für das abgelaufene Kalenderjahr abgerechnet und gleichzeitig die Vorauszahlung für das laufende Jahr festgesetzt.
Es werden alle auf einem Grundstück aufgestellten Abfallbehälter abgerechnet. Diese werden anhand der Behälternummer aufgelistet und entsprechend der Grundgebühr, der tatsächlich stattgefundenen Leerungen und des tatsächlich angefallenen Gewichtes abgerechnet. Biotonnen werden anhand des tatsächlich angefallenen Gewichtes abgerechnet. Für jeden Abfallbehälter wird auch ein Leerungsprotokoll beigefügt. Auf diesem Protokoll werden in chronologischer Reihenfolge alle Leerungen einschließlich der entleerten Abfallmenge aufgelistet.
Die für das abgelaufenen Jahr ermittelte Gebühr wird mit der Vorrauszahlung für das laufende Jahr verrechnet. Sollte sich bei der Abrechnung eine Gutschrift ergeben, wird diese dem Grundstückseigentümer nach dem Erhalt des Gebührenbescheides auf dessen Konto überwiesen. Ist eine Nachzahlung notwendig, wird diese auf dem Gebührenbescheid ausgewiesen. Nachzahlungen werden von uns abgebucht oder müssen zum Fälligkeitstermin überwiesen werden.

