Entsorgungsmöglichkeiten für Elektronikschrott

Durchgestrichene Mülltonne

Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz ist jeder Verbraucher verpflichtet, ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte getrennt zu sammeln und zu entsorgen.

Die Entsorgung von Elektronikschrott in die Restmülltonne ist verboten.

 

Rücknahmeverpflichtung des Handels

  • Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte über 400 qm müssen beim Verkauf eines Elektrogerätes ein Gerät der gleichen Geräteart kostenlos zurücknehmen.
  • Rücknahmeverpflichtung gilt auch für Online-Händler mit einer Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte über 400 qm.
  • Kleingeräte, deren größte Kantenlänge unter 25 cm liegt, müssen auch ohne Kauf eines neuen Gerätes zurückgenommen werden

 Das bedeutet, dass alle großen Elektrofachmärkte, große Möbelgeschäfte und Baumärkte Elektrogeräte zurücknehmen müssen. Ebenso alle großen Online-Anbieter von Elektrogeräten.

Tipp: Lassen Sie sich ein Gerät nach Hause liefern, muss Ihnen der Händler ebenfalls eine Rückgabemöglichkeit anbieten. Manche Händler nehmen das Gerät gleich bei der Lieferung wieder mit, andere arbeiten mit örtlichen Sammelstellen zusammen und verweisen an diese. Dabei kann es sein, dass die örtlichen Sammelstellen nicht in unmittelbarer Nähe sind. Manche Online-Händler bieten für kleine Geräte auch eine Rücksendemöglichkeit an. Über einen Link können Sie eine kostenlose Versandmarke ausdrucken und das von Ihnen verpackte Gerät zurücksenden. Energiesparlampen, Akkus und Batterien sind für den Versand nicht geeignet. Geben Sie diese bitte im Handel oder an den Annahmestellen des Landkreises ab.

Wichtig: Informieren sich vor dem Kauf eines Gerätes über die Rückgabemöglichkeiten und vereinbaren Sie bei Großgeräten schon beim Kauf die Mitnahme des Altgerätes bei der Lieferung.

Logo "Drop it like E-Schrott"

Informationskampagne der EAR

Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) informiert mit ihrer Kampagne "Drop it like E-Schrott" über die Rückgabemöglichkeiten von Elektronikschrott.

Es besteht aber auch weiterhin die Möglichkeit, Elektroschrott bei den Annahmestellen des Landkreises in haushaltsüblichen Mengen kostenlos abzugeben:

Annahmestellen des Landkreises für Elektronikschrott:

  • Abfallwirtschaftszentrum Hofstetten
  • Recyclinghof Kaufering
  • Wertstoffhof Dießen/Fritz-Winter-Str.
  • Wertstoffhof Kaltenberg
  • Wertstoffhof Fuchstal/Asch

Öffnungszeiten der Annahmestellen

Achtung:

  • Personenbezogene Daten immer von den Geräten löschen
  • Akkus und Batterien aus den Geräten, wenn möglich, entfernen und die Pole abkleben
  • Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren bruchsicher transportieren

Abholung mit der Sperrmüllkarte:

Große Elektrogeräte (Kantenlänge über 50 cm) können Sie als Sperrmüll abholen lassen. Für die Anforderung der Abholung benötigen Sie die Sperrmüllkarte. Die Sperrmüllabholung kostet 60 € Abholpauschale.

Zum Elektronikschrott gehören:

  • EDV-Geräte und Anlagen, z.B. Monitore, Tastaturen, Terminals
  • Unterhaltungselektronik, z.B. Radio, Fernsehgeräte, Kassettenrekorder
  • Haushaltskleingeräte, z.B. Fön, Staubsauger, Rasierapparat, Mixer, Mikrowelle, Kaffeemaschine, Küchenmaschine, Bügeleisen
  • Waschmaschinen, Wäscheschleudern, Wäschetrockner, Spülmaschinen, Elektroherde
  • Kühl- und Gefriergeräte
  • Energiesparlampen
  • Leuchtstofflampen
  • Möbel mit fest verbauten Elektroteilen, wie z.B. elektrischer Fernsehsessel. Ist das elektrische Teil an das Möbelstück angeschraubt, ist nicht das gesamte Möbelstück als Elektronikschrott zu entsorgen, sondern die elektrischen Teile.
  • Kleidungsstücke mit elektronischen Bauteilen, z.B. Turnschuhe mit Blinklicht. 
  • Kabelreste, Verlängerungskabel,...

Weiterer Elektronikschrott (Abgabe nur am Abfallwirtschaftszentrum Hofstetten möglich):

Nachtspeicheröfen: Hinweise zu den Anlieferungsbedingungen (bitte unbedingt vor der Anlieferung lesen): Infoblatt Nachtspeicheröfen

Photovoltaikanlagen: bis zu 20 Module können kostenlos am Abfallwirtschaftszentrum in Hofstetten angeliefert werden. Die Module müssen palletiert angeliefert werden. Bei größeren Mengen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung (Tel. 08191-129-1481).

Elektronikschrott aus gewerblichen Anfallstellen: haushaltsübliche Mengen von gewerblichen Anfallstellen können an allen Elektronikschrottannahmestellen im Landkreis entsorgt werden. Bei größeren Mengen wenden Sie sich bitte an den Hersteller. Falls das nicht möglich ist, wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung.

Infoblatt Elektronikschrott für Haushalte zum Herunterladen

 

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