Getrennthaltungspflicht

Getrennthaltungspflicht für Wertstoffe aus dem Gewerbe

Die Trennpflicht für gewerbliche Siedlungsabfälle und für Bau- und Abbruchabfälle ist in der Gewerbeabfallverordnung festgeschrieben.

Gewerbeabfallverordnung

Trennpflicht für gewerbliche Siedlungsabfälle und Bau- und Abbruchabfälle:

Folgende Abfälle müssen bereits am Entstehungsort bzw. auf der Baustelle grundsätzlich getrennt erfasst werden:

Gewerbliche SiedlungsabfälleBau- und Abbruchabfälle
Papier, Pappe, KartonageGlas
GlasKunststoff
KunststoffMetalle einschließlich Legierungen                             
MetalleHolz
HolzDämmmaterial
TextilienBitumengemische

biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle,

biologisch abbaubare Garten- und Parkabfälle und Marktabfälle

Baustoffe auf Gipsbasis
je nach Betrieb gegebenenfalls weitere FraktionenBeton
 Ziegel

Schematischer Überblick über die Getrennthaltungspflicht für Gewerbliche Siedlungsabfälle

Schematischer Überblick  über die Getrennthaltungspflicht für Bau- und Abbruchabfälle

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