Abrechnung

Abfallentsorgungsgebührenbescheid

Zu Beginn eines Kalenderjahres (Ende Januar) erhält jeder Grundstückseigentümer einen Gebührenbescheid. Mit diesem Gebührenbescheid werden die Gebühren für das abgelaufene Kalenderjahr abgerechnet und gleichzeitig die Vorauszahlung für das laufende Jahr festgesetzt.

Es werden alle auf einem Grundstück aufgestellten Restmüllbehälter und Biomüllbehälter abgerechnet. Diese werden anhand der Behälternummer aufgelistet und entsprechend der Grundgebühr bei der Restmülltonne, der tatsächlich stattgefundenen Leerungen und des tatsächlich angefallenen Gewichtes abgerechnet. Für jeden Restmüllbehälter und für jeden Biomüllbehälter wird auch ein Leerungsprotokoll beigefügt. Auf diesem Protokoll werden in chronologischer Reihenfolge alle Leerungen einschließlich der entleerten Abfallmenge aufgelistet.

Die für das abgelaufene Jahr ermittelte Gebühr wird mit der Vorrauszahlung für das laufende Jahr verrechnet. Sollte sich bei der Abrechnung eine Gutschrift ergeben, wird diese mit der 1. Rate verrechnet. Ist eine Nachzahlung notwendig, wird diese auf dem Gebührenbescheid ausgewiesen. Nachzahlungen werden von uns abgebucht oder müssen zum Fälligkeitstermin überwiesen werden.

Vorauszahlungsgebühr

Die Höhe der Vorauszahlung für das laufende Jahr richtet sich nach der Gebührenhöhe des vorhergehenden Jahres. Bei einer neuangemeldeten Tonne wird die Vorauszahlungsgebühr nach Durchschnittswerten festgelegt

Fälligkeit der Vorauszahlung und der Nachzahlung

Die Vorauszahlung ist in 2 Raten jeweils am 15.03. und am 15.09. fällig.

Eine gegebenenfalls notwendige Nachzahlung ist zu dem auf dem Bescheid angegebenen Termin fällig.

Achtung:

Sie erhalten keine gesonderte Zahlungsaufforderung. Sie müssen zu den auf dem Bescheid angegebenen Terminen die Gebühr entrichten. Bereits bei einer ersten Mahnung müssen wir Mahngebühren erheben. Wesentlich bequemer ist es, wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilen.
Bitte senden Sie uns das SEPA-Lastschriftmandat nur per Post, per Fax oder als pdf-Anhang per Mail zu. Alle Kontaktdaten finden sie auf dem Antrag:

SEPA-Lastschriftmandat

Bankverbindung Kommunale Abfallwirtschaft

Landkreis Landsberg am Lech

IBAN: DE04 7005 2060 0000 006775
BIC: BYLADEM1LLD

Gläuber ID des Landkreises: DE04LRA00000011925

Abrechnung bei Mieterwechsel

Sollte ein Mieterwechsel auf Ihrem Grundstück stattfinden, besteht die Möglichkeit, beim Landratsamt Landsberg eine Zwischenabrechnung der Müllgebühren anzufordern. Diese kann telefonisch unter Angabe der Behälternummer und des Datums des Mieterwechsels von den Eigentümern angefordert werden.

Abrechnung bei Eigentümerwechsel oder Wechsel der Hausverwaltung

Wird ein Grundstück verkauft oder wechselt die Hausverwaltung, so besteht die Möglichkeit, dass der neue Eigentümer bzw. die neue Hausverwaltung die auf dem Objekt vorhandene Mülltonnen vom Vorgänger übernimmt.
Hierzu ist erforderlich, dass entweder der bisherige oder der neue Eigentümer bzw. entweder die bisherige oder die neue Hausverwaltung die Übernahme der Mülltonnen beantragt.

Bitte verwenden Sie dazu die entsprechenden Formulare:

Im Anschluss wird dem bisherigen Eigentümer bzw. der bisherigen Hausverwaltung eine Endabrechnung bis zu dem genannten Stichtag erstellt. Der neue Eigentümer/  die neue Hausverwaltung erhält einen Neueröffnungbescheid ab dem genannten Stichtag.

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