Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Landsberg am Lech in der aktuellen Fassung.
In der Satzung sind u.a. alle Vorgaben zur Abfallentsorgung von Privatpersonen sowie das Wertstoffsammelsystem geregelt. Außerdem ist das Verfahren für die Anlieferung von Abfällen zum Abfallwirtschaftszentrum Hofstetten festgelegt.
In der Abfallgebührensatzung sind alle Gebühren zur öffentlichen Abfallentsorgung festgelegt.