Vorauszahlung Müllgebühren zum 15. September

Foto: Landratsamt Landsberg am Lech

Abrechnung 2023 / Vorauszahlung 2024

fällig zum 15. September 2024

Die 2. Vorauszahlungsrate der Müllgebühren 2024 wird zum 15. September fällig. Ab 19.01.2024 wurden die Müllgebührenbescheide für die Abrechnung 2023 und die Vorauszahlung 2024 an die Grundstückseigentümer versandt. Wurde im laufenden Jahr eine Änderung durchgeführt, ist statt des Bescheides vom 19.01.2024 der neue Bescheid maßgebend.

Im Gebührenbescheid ist unter Punkt B Zahlungstermine die 2. Vorauszahlungsrate für das Jahr 2024 ausgewiesen, welche am 15.09.2024 fällig ist.

Liegt dem Landratsamt ein SEPA-Lastschriftmandat vor, wird der Betrag zu diesem Termin automatisch abgebucht. Die Abbuchung ist gekennzeichnet durch die Gläubiger-ID des Landkreises (DE04LRA00000011925) und eine Mandatsreferenz, die mit dem Gebührenbescheid mitgeteilt wurde.

Sollte dem Landratsamt keine Abbuchungsermächtigung vorliegen, müssen die Müllgebühren bis zum 15.09.2024 auf das Konto der Kommunalen Abfallwirtschaft bei der Sparkasse Landsberg-Dießen, IBAN: DE04 7005 2060 0000 0067 75, BIC: BYLADEM1LLD unter Angabe der PK-Nr. (Personenkonto-Nr.) überwiesen werden, um sofortige Mahngebühren zu vermeiden.

Rückfragen zu Zahlungen können an das Landratsamt Landsberg am Lech, Finanzbuchhaltung unter der Tel.-Nr.: 08191/129-1496 gerichtet werden.

 

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