Bauabfälle

Bau- und Sanierungsabfälle sind kein Sperrmüll und können nicht kostenfrei entsorgt werden.

Bauschutt

Achtung: Bauschutt von gewerblichen Anlieferern werden am Abfallwirtschaftszentrum Hofstetten  nicht angenommen. Bitte entsorgen Sie über private Bauschuttentsorger.

Hinweise für private Anlieferer von Bauschutt:

Am Abfallwirtschaftszentrum Hofstetten muss Bauschutt getrennt in mehrere Fraktionen angeliefert werden. Gemischte Bauschuttanlieferungen können nicht abgegeben werden.

Folgende Fraktionen müssen am Abfallwirtschaftszentrum getrennt angeliefert werden:

  • Porenbeton: Ytong, Gasbeton
  • Gipsabfälle: z.B.: Rigipsplatten
  • Reiner Bauschutt ohne Fremdanhaftungen: Betonabbruch, Steine, Ziegel, Dachziegel, Mörtel- und Putzreste
  • nicht verwertbarer Bauschutt

Die Gebühr beträgt 200 €/t, Mindestgebühr 8,00 €.

Manche Gemeinden bieten für ihre Bürger eine Annahme von Bauschuttkleinmengen an den Wertstoffhöfen an. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde.

Bauschutt kann auch bei privaten Entsorgern entsorgt werden. Dort ist je nach Art und Menge die Entsorgung günstiger. Adressen von privaten Bauschuttentsorgern finden Sie im Abfall-ABC.

Größere Mengen Bauschutt bitte immer über private Entsorger entsorgen. Bauschutt kann am Abfallwirtschaftszentrum nicht abgekippt werden.

 

Folgende Abfälle aus Bau- und Sanierungsmaßnahmen können ebenfalls am Abfallwirtschaftszentrum Hofstetten entsorgt werden:

Altholz nicht mit Holzschutzmitteln behandelt

  • unbehandeltes Holz
  • Innentüren
  • Parkett- und Laminatböden
  • Spanplatten (auch beschichtet), Bauplatten, Paneele usw.
  • Paletten, Kisten,
  • Böden, Dielen, Verschalungen innen

Gebühr: 95,00 €/t, Mindestgebühr 3,80 €

Altholz mit Holzschutzmitteln behandelt oder imprägniert

  • Fenster, Außentüren (ohne Glas - Flachglas kann, wenn getrennt angeliefert, kostenlos abgegeben werden)
  • Außenverkleidungen
  • Zäune, Pfosten
  • druckimprägniertes Bauholz

Gebühr: 95,00 €/t, Mindestgebühr 3,80 €

Nicht zum Altholz gehören:

  • Bahnschwellen
  • Cyanisiertes Holz (Telefonmasten, Leitungsmasten)
  • mit PCP-haltigen Holzschutzmitteln behandeltes Holz

Informationen zur Entsorgung dieser Hölzer erhalten Sie bei der Abfallberatung.

Sonstige Baustellenabfälle

  • Isolierungen
  • Dachpappe
  • Dämmmaterialien
  • Tapeten
  • Kehricht usw.

Gebühr: 325,00 €/t, Mindestgebühr 13,00 €

Besonders schwere Abfälle

z.B. Asbestzementabfälle

Verpackte Anlieferung notwendig. Notwendige Verpackungen können Sie am Abfallwirtschaftszentrum kaufen. Eine Anlieferung von Asbestzementabfällen ist nach 15:30 Uhr und samstags nicht möglich. 

Infoblatt zur Entsorgung von Asbestzementabfällen ab 01.01.2026

z.B. Gipskartonabfälle, Gipsfaserplatten (Rigips, Fermacel,....)

Gebühr: 290 €/t, Mindestgebühr 11,60 €

Künstliche Mineralfaserabfälle

z.B. Glaswolle, Steinwolle usw.

  • verpackte Anlieferung in speziellen staubdichten, reißfesten Säcken notwendig. Die Säcke dürfen maximal 1,5 m3 groß sein. Die notwendigen Säcke können Sie am Abfalllwirtschaftszentrum kaufen.
  • Bitte das Merkblatt zur Entsorgung von Mineralfaserabfällen beachten.

Infoblatt zur Entsorgung von Mineralfaserabfällen ab 01.01.2026

Gebühr: 430,00 €/t, Mindestgebühr 17,20 €

Eine Anlieferung von Mineralfaserabfällen ist nach 15.30 Uhr und samstags nicht möglich.

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