Abfallbehälter und Restmüllsäcke

Verfügbare Restmüllbehälter

Der Landkreis Landsberg am Lech stellt den Anschlusspflichtigen die Abfallbehälter für die Restmüllentsorgung zur Verfügung.

Die Größe der zu benutzenden Abfallbehälter, richtet sich nach der auf dem Grundstück gemeldeten Personenzahl. Für jeden Bewohner eines Grundstücks muss eine Kapazität von 20 l pro 2 Wochen zur Verfügung stehen. Befinden sich auf dem Grundstück nicht nur Privathaushalte, so ist das Mindestvolumen für anderen Herkunftsbereiche zusätzlich vorzuhalten.

Weitere Information zum Mindestvolumen bei gewerblicher Nutzung

 

80l tonne

80 l Restmüll
zulässig bis maximal 4 Personen

120l tonne

120 l Restmüll
zulässig bis maximal 6 Personen

240l tonne

240 l Restmüll
zulässig bis maximal 12 Personen

1 1m 3 tonne

1,1 m³ Container
zulässig bis maximal 55 Personen

Maße - Restmüllbehälter

Maße der Restmüllbehälter nach Norm (DIN EN 840, produktionsbedingte Abweichungen sind möglich):

80 l Restmüll:
98 cm H x 
53 cm T x
49 cm B

120 l Restmüll:
101,0 cm H x
56,0 cm T x
51,0 cm B

240 l Restmüll:
110 cm H x
74 cm T x
59 cm B

1,1 m³ Container:
147 cm H x
112 cm T x
138 cm B

Abschließbare Tonnen

schloss nm1
schloss nm

Auf Wunsch können die Restmüllbehälter auch mit Schloss geliefert bzw. mit einem Schloss nachgerüstet werden. Das Schlosssystem wird inkl. 2 Schlüsseln ausgeliefert. Der Behälter wird am Leerungstag verschlossen am Straßenrand bereitgestellt. Beim Leerungsvorgang, genauer beim Kippvorgang am Fahrzeug, öffnet sich das Schloss und der Abfallbehälter wird entleert. Beim Zurückstellen am Straßenrand ist der Behälter dann wieder verschlossen. Das Schlosssystem hat den Vorteil, dass kein fremder Abfall über den Behälter entsorgt werden kann.

Das Schloss kostet einmalig 33 €. Der Grundstückseigentümer muss das Schloss schriftlich beantragen und wird dann Eigentümer des Schlosses. Bei einem notwendigen Behälterwechsel (z.B. Mieterwechsel, Defekt usw.) kann das vorhandene Schloss im neuen Abfallbehälter wieder eingebaut werden.
Für 1,1 m³ Container ist ein solches Schlosssystem nicht vorgesehen. Soll der Zugang zu solchen Container für Dritte verhindert werden, wenden Sie sich bitte an eine unserer Servicenummern. Wir bieten hierfür geeignete Lösungen an.

Füllgewichte der Tonnen

Der Abfall in den Restmüllbehältern und Biomüllbehältern darf nicht verpresst oder eingestampft werden. Dies führt bei der Leerung ansonsten dazu, dass Müll in der Tonne verbleibt. Für die einzelnen Abfallbehälter sind folgende Gesamthöchstgewichte (Nutzlast + Eigengewicht) zulässig:

80 l Restmüll und Biomüll:
50 Kg

120 l Restmüll und Biomüll:
60 Kg

240 l Restmüll und Biomüll:
110 Kg

1,1 m³ Container:
510 Kg

Wird ein Abfallbehälter über dieses Gesamtgewicht hinaus befüllt, kann bei der Leerung der Behälter beschädigt werden. Der Abfallbehälter wird dann auf Kosten des Nutzers ausgetauscht.

Restmüllsäcke

mullsack

Fällt vorübergehend so viel Restmüll an, dass dieser in den zugelassenen Restmüllbehältern nicht untergebracht werden kann, so kann der weitere Restmüll in Restmüllsäcken seitlich neben der Mülltonne zur Abholung bereitgestellt werden. Diese Restmüllsäcke dürfen ein Gewicht von 25 kg nicht überschreiten.

Die vom Landratsamt zugelassenen Säcke sind an den Verkaufsstellen aller Verwaltungsgemeinschaften und Gemeindeverwaltungen erhältlich. In Landsberg erhalten Sie Restmüllsäcke im Landratsamt Landsberg (Pforte). Ein Verkauf findet auch am Abfallwirtschaftszentrum Hofstetten statt.
Andere Säcke werden vom Abfuhrunternehmen nicht entsorgt. Eine dauerhafte Entsorgung über Restmüllsäcke ist nicht zulässig.

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