Abfallgebühren Abrechnung 2025 / Vorauszahlung 2026 fällig zum 15. März 2026

Bitte überweisen Sie die Rate stets exakt in der angegebenen Höhe.

Ab 21.01.2026 wurden die Abfallgebührenbescheide für die Abrechnung 2025 und die Vorauszahlung 2026 an diGrundstückseigentümer versandt

Im Gebührenbescheid sind unter Punkt B alle Zahlungstermine für das Jahr 2026 ausgewiesen. Gutschriften aus 2025 werden mit der 1. Vorauszahlungsrate am 15.03.2026 verrechnet. Sollte dem Landratsamt kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegen, muss eine evtl. Gutschrift vom Zahlungspflichtigen selbständig von der 1. Vorauszahlungsrate 15.03.2026 abgezogen werden. Für die 2. Rate, fällig am 15.09.2026, erfolgt keine gesonderte Zahlungsaufforderung. 

Liegt dem Landratsamt ein SEPA-Lastschriftmandat vor, werden die Gebühren zum Fälligkeitstermin automatisch abgebucht. Die Abbuchung ist gekennzeichnet durch die Gläubiger-ID des Landkreises (DE04LRA00000011925) und eine Mandatsreferenz, die mit dem Gebührenbescheid mitgeteilt wurde.

Das Landratsamt bittet um Überweisung der Abfallgebühren zu den angegebenen Fälligkeitsterminen auf das Konto der Kommunalen Abfallwirtschaft bei der Sparkasse Landsberg-Dießen, IBAN: DE04 7005 2060 0000 0067 75, BIC: BYLADEM1LLD, unter Angabe der PK-Nr. (Personenkonto-Nr.), um Mahngebühren zu vermeiden.

Bitte beachten Sie: Um eine schnelle und reibungslose Bearbeitung Ihrer Zahlungen sicherzustellen, bitten wir alle Kundinnen und Kunden, die Rate stets exakt in der angegebenen Höhe zu überweisen. Bereits kleine Abweichungen – sowohl nach oben als auch nach unten – müssen nachträglich aufwendig verrechnet werden und die Verbuchung kann sich verzögern. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Rückfragen zu Zahlungen können an das Landratsamt Landsberg am Lech, Finanzbuchhaltung unter der Tel.-Nr.: 08191/129-1496 gerichtet werden.

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