Neue Sperrmüllregelung ab 2026

Das ändert sich für Sie

Mit dem Beginn des Jahres 2026 gelten im Landkreis Landsberg am Lech neue Regelungen für die Entsorgung von Sperrmüll. Ziel ist eine einfachere, unbürokratische und umweltgerechte Abwicklung der Sperrmüllentsorgung. Die bisherigen Sperrmüllkarten entfallen. Grundstückseigentümer erhalten künftig keine Sperrmüllkartemehr per Post zugesandt.

Kostenfreie Selbstanlieferung am Abfallwirtschaftszentrum Hofstetten

Ab 2026 kann Sperrmüll kostenfrei am Abfallwirtschaftszentrum Hofstetten angeliefert werden. Voraussetzung ist, dass der Sperrmüll im Landkreis angefallen ist. 

Sperrmüllabholung auf Bestellung

Wer seinen Sperrmüll nicht selbst anliefern möchte, kann eine Abholung bestellen.

Formular zur Bestellung der Abholung von Sperrmüll für Privatpersonen 

Für die Abholung fällt auch weiterhin eine Abholpauschale an. Die Kosten betragen 75 € pro angefangene 3 m³, maximal werden 9 m³ Sperrmüll pro Abholung mitgenommen.

Mieter und Bewohner von Mehrparteienhäusern sollten vor der Bestellung einer Sperrmüllabholung unbedingt mit dem Grundstückseigentümer oder der Hausverwaltung klären, ob eine eigenständige Bestellung möglich ist oder ob die Hausverwaltung eine Sperrmüllabholung organisiert.

Hausverwaltungen, die für die Bewohner und Bewohnerinnen eine Sperrmüllabholung durchführen lassen wollen, können die Sperrmüllabholung mit folgendem Formular bestellen:

Formular zur Bestellung der Abholung von Sperrmüll für Hausverwaltungen und Grundstückseigentümer

Damit die Abholung reibungslos funktioniert, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Der Abholtermin wird von der Kommunalen Abfallwirtschaft mitgeteilt.
  • Die Abholung erfolgt am Abholtag ab 7:00 Uhr.
  • Wir empfehlen, die Abfälle erst am Abholtag vor 7:00 Uhr bereitzustellen und bis zur vollständigen Abholung anwesend zu bleiben.
  • Der Sperrmüll muss gut sichtbar und für LKW zugänglich am Grundstücksrand bereitgestellt sein.
  • Das Abfuhrpersonal trägt keine Gegenstände aus dem Haus, der Garage oder vom Grundstück heraus.
  • Bitte stellen Sie keinen Sperrmüll auf öffentlichen Gehwegen oder Straßen bereit.
  • Große Gegenstände (z. B. Schränke) bitte in tragbare Einzelteile zerlegen.

Bis zur Verladung in das Müllfahrzeug bleiben Sie Eigentümer des Sperrmülls und tragen die Verantwortung für alle bereitgestellten Abfälle. Nicht abgeholte Gegenstände (auch solche, die möglicherweise andere hinzugestellt haben) müssen unverzüglich entfernt werden.

Bitte beachten Sie: 

Mit der Sperrmüllkarte 2025 können Sie für dieses Jahr eine Sperrmüllabholung noch bis zum 12.12.2025 beantragen. Später eingehende Karten können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

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