Die Abfallgebühr für die Restmüllentsorgung im Landkreis setzt sich aus einer Grundgebühr, einer Leerungsgebühr und einer Gewichtsgebühr zusammen. Der größte Anteil der Gebühr ist abhängig vom Gewicht des entsorgten Abfalls. Dies schafft einen großen Anreiz, Abfall und damit auch Gebühren zu sparen.
Die Gebühr für die Biomüllentsorgung setzt sich aus einer Leerungsgebühr und einer Gewichtsgebühr zusammen. Für die Biotonne gibt es keine Grundgebühr. Die Gewichtsgebühr und die Leerungsgebühr sind geringer, als die für Restmüll, so dass die Nutzung einer Biotonne in der Regel immer günstiger ist, als die Entsorgung der biologisch abbaubaren Küchenabfällen in die Restmülltonne.
a) Grundgebühr
Diese Gebühr richtet sich nach der Größe des benutzten Abfallbehälters.
b) Leerungsgebühr
Diese Gebühr ist für jede in Anspruch genommene Leerung zu entrichten. Eine Mindestanzahl an Leerungen ist nicht vorgeschrieben.
c) Gewichtsgebühr
Diese Gebühr richtet sich nach dem Gewicht der tatsächlich entsorgten Abfälle.
Tonnengröße | Grundgebühr pro Jahr | Leerungsgebühr pro Leerung |
| Gewichtsgebühr pro Kilogramm | zulässig | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
80 l | 40,71 € | 1,47 € | 0,33 € | bis max. 4 Pers. | |||
120 l | 61,06 € | 1,47 € | 0,33 € | bis max. 6 Pers. | |||
240 l | 122,12 € | 1,47 € | 0,33 € | bis max. 12 Pers. | |||
1,1 m³ | 559,70 € | 10,27 € | 0,33 € | bis max. 55 Pers. |
Bei Neuanmeldung einer Restmülltonne wird die Vorauszahlungsgebühr nach folgenden Durchschnittswerten festgelegt:
Tonnengröße | Durchschnittliche | Durchschnittliches Gewicht | Vorauszahlungsgebühr |
---|---|---|---|
80 Liter Restmüll | 12 Leerungen | 150,00 Kilogramm | 107,85 € |
120 Liter Restmül | 16 Leerungen | 250,00 Kilogramm | 167,08 € |
240 Liter Restmüll | 20 Leerungen | 550,00 Kilogramm | 333,02 € |
1,1 cbm Restmüll | 24 Leerungen | 2.400,00 Kilogramm | 1.598,18 € |
Die Vorauszahlungsgebühr wird immer am Ende eines Jahres mit dem tatsächlichen Verbrauch (Grundgebühr, Leerungsgebühr und Gewichtsgebühr) des Jahres verrechnet. Zu viel gezahlte Beträge werden erstattet, ist die tatsächliche Gebühr höher wird eine Nachzahlung fällig.
Weitere Informationen zur Gebührenabrechnung
Im darauffolgenden Jahr richtet sich die Vorauszahlungsgebühr für die Restabfallbehälter nach der Höhe der Gebühr des Vorjahres.
a) Grundgebühr
Für die Biotonne gibt es keine Grundgebühr
b) Leerungsgebühr
Diese Gebühr ist für jede in Anspruch genommene Leerung zu entrichten. Eine Mindestanzahl an Leerungen ist nicht vorgeschrieben.
c) Gewichtsgebühr
Diese Gebühr richtet sich nach dem Gewicht der tatsächlich entsorgten Abfälle.
Tonnengröße | Grundgebühr pro Jahr | Leerungsgebühr pro Leerung | Gewichtsgebühr pro Kilogramm |
---|---|---|---|
80 l | - | 1,31 € | 0,15 € |
120 l | - | 1,31 € | 0,15 € |
240 l | - | 1,31 € | 0,15 € |
Bei Neuanmeldung einer Biotonne wird die Vorauszahlungsgebühr nach folgenden Durchschnittswerten festgelegt:
Tonnengröße | Durchschnittliche | Durchschnittliches Gewicht | Vorauszahlungsgebühr pro Jahr |
---|---|---|---|
80 Liter Biotonne | 13 Leerungen | 180,00 Kilogramm | 44,03 € |
120 Liter Biotonne | 13 Leerungen | 240,00 Kilogramm | 53,03 € |
240 Liter Biotonne | 12 Leerungen | 390,00 Kilogramm | 74,22 € |
Die Vorauszahlungsgebühr wird immer am Ende eines Jahres mit dem tatsächlichen Verbrauch (Leerungsgebühr und Gewichtsgebühr) des Jahres verrechnet. Zu viel gezahlte Beträge werden erstattet, ist die tatsächliche Gebühr höher wird eine Nachzahlung fällig.
Weitere Informationen zur Gebührenabrechnung
Im darauffolgenden Jahr richtet sich die Vorauszahlungsgebühr für die Bioabfallbehälter nach der Höhe der Gebühr des Vorjahres.
Tonnengröße | Grundgebühr pro Jahr | Leerungsgebühr pro Leerung | Gewichtsgebühr pro Kilogramm |
---|---|---|---|
240 Liter 1100 Liter | --- -- | --- -- | --- -- |
Schlossgebühr pro Schloss (einmalig) | Restmüllsack pro Sack |
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33,00 € | 6,00 € |